Bitte beachten Sie, dass im Notdienst nur lebensbedrohlicher Notfälle behandelt werden können. Allgemeine Fragestellungen, die Behandlung minder schwerer Erkrankungen, Terminabsprachen o.ä. müssen während der Sprechzeiten behandelt/bzw. organisiert werden. Der diensthabnde Kollege ist in der Regel nicht vor Ort sondern meistens in Rufbereitschaft, weshalb eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich ist.
Eine Notdienstgebühr von 50 Euro fällt bei jeder Behandlung im Notdiest an. Alle erbrachten tieräztlichen Leistungen werden in dieser Zeit zu einem erhöhten Gebührensatz abgerechnet.